Beteiligung der Sportvereine Eisenachs an den Betriebskosten

SPD-Fraktion fordert von Rathauschefin Klarstellung

„Heißes Thema“ unter den Sportvereinen Eisenachs, die von Oberbürgermeisterin Katja Wolf beabsichtigte Heranziehung der organisiert Sporttreibenden an den Betriebskosten der städtischen Sportanlagen. Viele sehen mit der beabsichtigten Vorgehensweise das Thüringer Sportfördergesetz gebrochen. Aber auch bei der Behandlung der Problematik in den städtischen Gremien hat die SPD-Stadtratsfraktion Ungereimtheiten in der Darstellung durch die Oberbürgermeisterin festgestellt, strebt über eine Anfrage zur nächsten Stadtratssitzung Klärung an:

Am 26.09.20012 beschloss der Stadtrat das Haushaltssicherungskonzept.
Unter Nummer 43 wurde folgende Maßnahme mit folgenden Beschlusstext benannt: „Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, ab dem Jahr 2014 die Vereine an den Betriebskosten der Sportstätten zu beteiligen. Bei den Freianlagen kann dies durch die Erbringung von Eigenleistungen, z. B. bei der Rasenpflege und Mitwirkung bei der Gebäudeunterhaltung, erfolgen. Bei den Sporthallen sind für den Erwachsenensport Entgelte, insbesondere für den Energieverbrauch (Duschen), zu erheben. Dabei ist auf den Einbau aufwändiger Messtechnik zu verzichten. Dabei ist insgesamt ein Kostendeckungsgrad von 10 % bezogen auf die Betriebskosten (Kostengruppe 5) anzustreben.“
(Am Rande: In diesem Absatz wird von drei städtischen Sporthallen gesprochen, obwohl unserer Kenntnis nach unsere Stadt mit der Jahnsporthalle, der Werner-Aßmann-Halle, der Roesehalle und der Göethehalle vier städtische Sporthallen hat.)

Im Dezember 2012 und im April 2013 legte die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat einen Bericht zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes vor. In beiden Berichten findet sich ein inhaltlich abweichender Text, als der vom Stadtrat am 26.09.2012 beschlossene: „Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie mit den Vereinen vereinbart werden kann, dass alle Vereine zur Kosteneinsparung durch die Übernahme der Freianlagenpflege und durch die Übernahme von Reinigungsleistungen beitragen können und somit die Kosten der Stadt reduziert werden können.“

Wir fragen:

1. Weshalb wird von der Oberbürgermeisterin in den Berichten zur Umsetzung (Dezember 2012, April 2013) ein inhaltlich anderer, abweichender Beschlusstext verwendet und zu welchem Zeitpunkt wurde die Oberbürgermeisterin vom Stadtrat dazu autorisiert?
2. Zu welchem der Beschlusstexte verhandelte die Oberbürgermeisterin mit dem Kreissportbund und den Vereinen und mit welchem Ergebnis?
3. Wird die Oberbürgermeisterin vor Umsetzung des Verhandlungsergebnisses Ausschüsse und Stadtrat darüber abstimmen lassen, so wie es nach mehreren Anfragen vor Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes von ihr zugesagt wurde?

Th. Levknecht

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