Klostermann fordert Union zur Vertragstreue auf

Kommunen müssen zügig bei Eingliederungshilfen entlastet werden

Mit Unverständnis reagiert Michael Klostermann, SPD-Spitzenkandidat für die Eisenacher Kommunalwahl, auf die bekannt gewordene Verweigerungshaltung von Bundesfinanzminister Schäuble (CDU), ein Bundesteilhabegesetz in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Inhalt des Gesetzes soll unter anderem die anteilige Kostenübernahme von sogenannten Eingliederungshilfen für Behinderte sein. Die Kostenübernahme im Umfang von jährlich 5 Mrd. Euro war auf Druck der SPD in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen worden.
«Sollte Schäuble an seinen Plänen festhalten, wäre das ein glatter Bruch des Koalitionsvertrages»,
so Klostermann. «Für Eisenach könnte die anteilige Kostenübernahme bei den Eingliederungshilfen je nach Regelung eine Millionenentlastung bedeuten. Eisenach muss pro Kopf die höchsten Kosten für Eingliederungshilfen in Thüringen stemmen. Die anteilige Kostenübernahme wäre für Eisenach ein wichtiger Baustein, um Spielräume für notwendige Investitionen zu erhalten», führte der SPD Spitzenkandidat weiter aus.
Klostermann fordert den CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte in seiner Funktion als
ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses und stellvertretendes Mitglied des
Finanzausschusses dazu auf, aktiv zu werden und sich für die Umsetzung des Koalitionsvertrages
einzusetzen. «Wenn Hirte ein Herz für Eisenach hat, wäre jetzt die Gelegenheit in Berlin den Mund
aufzumachen und für die Interessen der notleidenden Wartburgstadt zu kämpfen. Ich gehe davon
aus, dass die CDU/CSU und Hirte zum Koalitionsvertrag und allen darin vereinbarten Zielen stehen. Andernfalls müssten zukünftig etwaige Kooperationen mit der CDU auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene grundsätzlich überdacht werden.»

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde die anteilige Kostenübernahme der
Eingliederungshilfen im Kapitel «Solide Finanzen» als prioritäre Maßnahme für die
Legislaturperiode eingestuft, die ausdrücklich nicht unter Finanzierungsvorbehalt steht! (S. 63)
Vor Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen zumindest eine jährliche
Entlastung von 1 Mrd. Euro erhalten.
Vor wenigen Tagen verwies die „WirtschaftsWoche“ auf einen internen Vermerk aus dem Bundesfinanzministerium, wonach Bundesfinanzminister Schäuble erst ab 2018 die vereinbarte jährliche Entlastung von 5 Mrd. Euro bei den Eingliederungshilfen für Behinderte an die Kommunen ausschütten will.

 

Klostermann 14.04.14