Pressemitteilung 13.08.2018 SPD fordert Bürgerbefragung zur Kreisstadtfrage

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den sogenannten Zukunftsvertrag fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende im Eisenacher Stadtrat, Michael Klostermann, die Durchführung einer Bürgerbefragung über die Kreisstadtfrage.

„Es hat sich wie zu erwarten war gezeigt, dass die Kreisstadtfrage zum Dreh- und Angelpunkt in der Beschlussfassung des ausgehandelten Zukunftsvertrages wird. Der Eisenacher Stadtrat hat einen einstimmigen Beschluss gefasst auf dem Kreisstadtstatus zu beharren. Aufgrund der inhaltlichen Tragweite des Zukunftsvertrages sollten die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Region in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Es wäre angesichts der emotional aufgeladenen Situation am sinnvollsten durch eine Bürgerbefragung in Eisenach und dem Wartburgkreis zu klären, ob Eisenach oder Bad Salzungen zukünftige Kreisstadt werden bzw. bleiben soll“, macht Klostermann deutlich.

Mit Blick auf den vorliegenden Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung begrüßt der SPD-Fraktionsvorsitzende den Willen zur intensiven Beratung des Zukunftsvertrages in den Fachausschüssen und mit den Eisenacherinnen und Eisenachern: „Es muss einen intensiven Dialog über die langfristigen finanziellen Auswirkungen des vorgelegten Zukunftsvertrages, aber auch über dessen Konsequenzen für die zukünftige fachliche Arbeit in den verschiedenen Aufgabenbereichen geben, beispielsweise in den Bereichen Soziales, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendarbeit, Bildung, insbesondere bei Schulen und Volkshochschulen, als auch in den Bereichen Kultur, Tourismusmarketing und Wirtschaftsförderung. Am Ende des Diskussionsprozesses muss dann die Entscheidung darüber stehen, welche Aufgaben die Stadt Eisenach zukünftig weiterhin zwingend in eigener Zuständigkeit erledigen muss und wie wir möglichst effiziente Verwaltungsstrukturen im Landkreis gewährleisten.“

„Selbstverständlich muss durch die Aufgabe der Kreisfreiheit die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach wiederhergestellt sein, um endlich Gestaltungsspielräume für eigene Investitionen und freiwillige Aufgaben zu haben. Eine dauerhafte Sonderbehandlung der Stadt Eisenach im Rahmen oder außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wird es schon aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht geben können. Vor diesem Hintergrund bekräftige ich die Forderung nach der Eingemeindung von Krauthausen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses und der finanziellen Gleichbehandlung des Eisenacher Landestheaters gegenüber dem Staatstheater Meiningen durch das Land. Das wären wichtige Bausteine für die dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts und würde die Zusage des Landes glaubhaft unterfüttern, wonach Eisenach zukünftig als Oberzentrum eingestuft und zentrale Orte im Zuge der Gebietsreform gestärkt werden sollen. Staatskanzleichef Hoff hat es in der Hand“, so Klostermann.