Pressemitteilung M.Doht

Mit Beschluss vom 20.02.14 hat das Landgericht Meinigen entschieden, dass die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Matthias Doht abgelehnt wird.
Damit wurde von der 1. Strafkammer des Landgerichts die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme als nicht hinreichend zurückgewiesen.
Als gesetzliche Folge trägt die Staatskasse alle Kosten des Verfahrens. Wegen der beim ehemaligen OB durchgeführten Durchsuchung wurde diesen vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen.

„Ich freue mich über diese Entscheidung eines deutschen Gerichts, auch wenn das Verfahren sehr lange gedauert hat.
Mein Handeln als Oberbürgermeister bei Ansiedlung der Fa. juwi, war nur geprägt aus den Motiv der Investition von 35 Mio. € in die Wirtschaft, verbunden mit der Schaffung von 80 Dauerarbeitsplätzen in der Region, der Vorhaltung einer Austauschfläche für den Milmesberg und unserem städtischen Beitrag als Modellkommune Klimaschutz zur Energiewende der Bundesregierung.
Ich bedauere dass die Ansiedlung nicht zustande gekommen ist.
Die Entscheidung des Gerichts stellt für mich nun doch klar, dass die gegen mich gerichtete Anzeigenkampagne meines politischen Gegners nur dazu dienen sollte, meine Wiederwahl als OB zu verhindern.“

Eisenach, den 10.03.2014
Matthias Doht
Oberbürgermeister a.D.