Tor zur Stadt – SPD will Grundsatzbeschluss konkreter fassen

Wie bereits von mir im Haupt- und Finanzausschuss klar zum Ausdruck gebracht, ist die von der Oberbürgermeisterin eingebrachte Beschlussvorlage zum Tor zur Stadt weit von einem Grundsatzbeschluss entfernt. Weil einfach zu unkonkret! Das war auch der Grundtenor beim Stammtisch des Gewebevereins am Donnerstagabend.
Ein Einkaufszentrum steht in keinem Bescheid. Die Stadt Eisenach hat die Planungshoheit. Sie sagt, was in einen B-Plan kommt. Im Grundsatzbeschluss – wenn es einer werden soll – muss klar stehen: Der Stadtrat lehnt die Errichtung eines Einkaufszentrums ab. Das vorliegende Gutachten bestätigt einiges. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nichts wert. Der Freistellungsbescheid ist rechtswidrig. Das Gutachten sagt ebenso, falls jemand klagt, könnten auf die Stadt Rückzahlungen von 0 bis 8 Millionen zukommen. Wer sollte auf welcher Grundlage klagen? Oberbürgermeisterin Katja Wolf muss endlich in die Puschen kommen, beispielsweise die Gespräche beim Land auf eine höhere Ebene bringen. Der Grundsatzbeschluss muss einen klaren Handlungsauftrag an die Oberbürgermeisterin enthalten.
Die SPD-Stadtratsfraktion Eisenach wird einen entsprechenden Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 6. März 2014 einbringen.

Th. Levknecht
Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion 28.02.2014