Unüberlegte Schnellschüsse helfen der Stadt Eisenach nicht weiter

Michael-Klostermann
Michael Klostermann Fraktionsvorsitzender der SPD Stadtratsfraktion

Die SPD-Stadtratsfraktion wird den durch die Oberbürgermeisterin eingebrachten Beschlussvorschlag zur freiwilligen Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis und die Antragstellung auf Einleitung eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens gegenüber dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ablehnen.

Die Antragstellung ist nicht nur überflüssig, sondern auch unüberlegt, fahrlässig und droht den Interessen der Stadt Eisenach nachhaltig zu schaden.

„Wie dem Entwurf des sogenannten Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform entnommen werden kann, strebt auch die Thüringer Landesregierung die Aufgabe der Kreisfreiheit der Stadt Eisenach im Zuge der Gebietsreform mit Jahresbeginn 2018 an. Dieser Zeitpunkt liegt auch dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach zugrunde, dessen Fortschreibung die Oberbürgermeisterin selbst eingebracht und mit beschlossen hat. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Frau Wolf gerade zum jetzigen Zeitpunkt einen Antrag auf Eingliederung in den Wartburgkreis und die Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erzwingen will. Weder die Stadt Eisenach noch der Wartburgkreis sind inhaltlich und verwaltungstechnisch ausreichend auf einen solchen Schritt vorbereitet, auch wenn der Öffentlichkeit regelmäßig „große Fortschritte“ vorgegaukelt werden. Eine kurzfristig erzwungene Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis, das heißt zum Jahresbeginn 2017 würde zur Farce. Bisher liegt bspw. kein miteinander abgestimmter Entwurf für eine einheitliche Schulnetzplanung in der Region vor. Entscheidungen über den Fortbestand bzw. die Struktur der beiden Volkshochschulen und Musikschulen stehen genauso aus, wie eine Bündelung des Tourismusmarketings und der Wirtschaftsförderung in gemeinsamen Gesellschaften. Ganz zu schweigen von der ungerechten kommunalen Lastenverteilung bei der zukünftigen Finanzierung des Eisenacher Landestheaters nach einer Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis. Und nicht zuletzt stellt sich die elementare Frage der zukünftigen Jugendförderung in der Stadt Eisenach, nachdem vor wenigen Monaten ein langfristiger Jugendförderplan im Stadtrat verabschiedet wurde, der den freien Trägern zumindest bis zum Jahresende 2017 Planungssicherheit geben sollte. Auch dieser Aufgabenbereich würde zukünftig auf den Wartburgkreis übertragen, so dass die Jugendeinrichtungen und deren freie Träger plötzlich aufgrund einer fehlenden Finanzierungsgrundlage um ihre Existenz bangen müssten. Hierzu erwartet nicht nur die SPD-Fraktion klare Aussagen von der Oberbürgermeisterin und vor allem Ansagen an den Wartburgkreis,“ unterstreicht der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Klostermann.

„Geradezu grob fahrlässig, naiv und konzeptionslos wirkt es aber, wenn die Oberbürgermeisterin einen solchen Schritt einleitet, ohne entsprechende Forderungen in Richtung Wartburgkreis damit zu verknüpfen. Eine Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis macht schließlich nur Sinn, wenn parallel die Eingemeindung von Umlandgemeinden wie Krauthausen eingefordert und verbindlich festgeschrieben wird. Die Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis wird deren finanzielle Engpässe alleine nicht lösen. Die Gebietsreform soll aber gerade dazu dienen, für eine Stärkung der Mittelzentren zu sorgen und deren dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Hierfür ist die Eingemeindung von Umlandgemeinden der Stadt Eisenach aber unumgänglich. Solche Eingemeindungen werden aber erst mit der finalen Umsetzung der Gebietsreform zum Jahresbeginn 2018 erfolgen. Darauf zu vertrauen, dass ein solcher Schritt im Nachgang nach einer freiwilligen Rückkehr der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis durch die Verantwortlichen im Landratsamt unterstützt wird, hat mit verantwortungsbewusster Politik für die Stadt Eisenach nichts mehr zu tun und ist an Blauäugigkeit kaum zu überbieten. Der Beschluss des eingebrachten Antrages der Stadtverwaltung würde letztendlich den Prozess der Gebietsreform durch vorzeitige Festlegungen torpedieren und damit den Interessen der Stadt Eisenach, die auch in den nächsten Jahren auf Bedarfszuweisungen des Innenministeriums angewiesen bleiben wird, massiv zuwider laufen. Der Antrag trifft keine Aussage darüber, welchen Status die Stadt Eisenach bei der freiwilligen Einkreisung in den Wartburgkreis anstrebt. Damit würde ohne Not eine Vorentscheidung in der Kreisstadtfrage zugunsten der Stadt Bad Salzungen getroffen und der Verwaltungssitz Eisenach leichtfertig aufgegeben, mit den entsprechenden Folgen für die jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen Soziales und Bildung in der Stadtverwaltung. Dies käme im Grunde einem freiwilligen Ausverkauf der Stadt Eisenach gleich und wird daher entschieden von der SPD – Stadtratsfraktion abgelehnt.“

Die SPD-Fraktion fordert die Oberbürgermeisterin daher dazu auf, den Beschlussvorschlag zurückzuziehen, um Schaden von der Stadt abzuwenden, fasst Klostermann zusammen.

Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion