SPD Eisenach fordert schnelle Haushaltseinbringung

Pressemitteilung

Die SPD-Stadtratsfraktion stellte in Anbetracht der Situation, dass die Wartburgstadt erneut im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung in das Kalenderjahr startete, in der ersten Stadtratssitzung im Jahr 2022 am 1. Februar einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag.

„Mit diesem Antrag wollten wir erreichen, dass die Oberbürgermeisterin in der nächsten Stadtratssitzung am 15. März den Haushaltsentwurf 2022 einbringt und mit dem Stadtrat in die Haushaltsgespräche startet“, macht der Fraktionsvorsitzende Jonny Kraft deutlich. Gemeinsam mit Michael Klostermann erinnert er an die Umstände der Haushaltsdebatte im vergangenen Jahr und die damals indirekt angestrebte Entmündigung des Stadtrates.

Wie erst nach dem Beschluss des Haushaltes 2021 deutlich wurde, war die in Vorabsprachen mit dem Landesverwaltungsamt verhandelte Bedarfszuweisung an die Bedingung geknüpft, dass es keine wesentlichen Änderungen am Haushalt geben sollte. „Der Stadtrat sollte faktisch den vorverhandelten Haushalt durchwinken. Dies höhlt die wichtigste Entscheidungskompetenz des demokratisch legitimierten Gremiums Stadtrat vollkommen aus. Dann können wir uns die Haushaltsgespräche grundsätzlich sparen und sollten die Haushalte zukünftig am besten durch das Landesverwaltungsamt beschließen lassen.“ stellt Michael Klostermann ironisch fest.

In der TLZ vom 04.02.2022 wird die Oberbürgermeisterin mit den Worten zitiert, dass sie die Befürchtung nicht teile, die Stadt würde bei der Aufstellung einmal mehr in Zeitnot geraten.“ Dazu bemerkt Michael Klostermann: „Wir sind nicht nur in Zeitnot, sondern gehen zum wiederholten Mal und offenen Auges rechtswidrig vor! Die gesetzliche Vorgabe lautet, den Haushalt spätestens im November des vorangegangenen Jahres zu beschließen, um mit einem genehmigten und rechtkräftigen Haushalt in das Haushaltsjahr zu starten. Der Blick in den benachbarten Unstrut-Hainich-Kreis zeigt, dass man auch unter der Bedingung der Haushaltssicherung und der Notwendigkeit einer Bedarfszuweisung zum Haushaltsausgleich rechtzeitig einen Haushalt vorlegen und beschließen kann. Das Problem in Eisenach ist also hausgemacht.“, unterstreicht Klostermann.

Aus Sicht der SPD-Fraktion befindet sich die Stadt, entgegen der Beschwichtigungsversuche der Oberbürgermeisterin, in akuter Zeitnot. Eine Einbringung des Haushaltes im Mai würde einen Beschluss frühestens im Juni ermöglichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass nach Beschluss nochmals Wochen vergehen, bis der Haushalt Rechtskraft erlangt und die Stadt Eisenach in die reguläre Haushaltsdurchführung mit der Umsetzung von Investitionen wechseln kann. „Wir gehen angesichts der aktuellen Mitteilungen der Oberbürgermeisterin davon aus, dass der Haushaltsbeschluss letztendlich wieder erst nach den Sommerferien erfolgen wird. Das ist vollkommen inakzeptabel. Während andere Kommunen bereits acht Monate Zeit hatten Investitionen umzusetzen, befinden wir uns erneut in der Warteschleife. Wir lähmen uns selbst und kommen bei wichtigen Infrastrukturvorhaben nicht voran. Daher wundert es auch nicht, dass wir von Jahr zu Jahr einen Ausgaberest für nicht getätigte Investitionen vor uns herschieben. Der Stadtrat muss die Oberbürgermeisterin umgehend zur Einbringung des Haushaltsentwurfes auffordern.“, zeigt sich Jonny Kraft überzeugt. Aus Sicht der SPD-Fraktion haben sich spätestens mit dem Haushaltsbeschluss des Landtages in der vergangenen Woche die letzten vermeintlichen Gegenargumente der Oberbürgermeisterin für eine kurzfristige Haushaltseinbringung in Luft aufgelöst.